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Härtefonds - für existenzbedrohende Schäden staatliche Finanzhilfen beantragen

Informationen zur Beantragung sog. Notstandsbeihilfen sind ab sofort auf der Website des Landkreises unter https://www.landkreis-guenzburg.de/hochwasser-im-landkreis-gunzburg/soforthilfe/ zu finden. Zu Beantragung der Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ steht – wie bereits bei den Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden“ – eine digitales Antragsformular bereit. Hinsichtlich einer einheitlichen Verfahrensweise empfehlen wir die Antragstellung – nach Möglichkeit – hierüber vorzunehmen. 

Kurzübersicht zu den Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“: 

-        Die Finanzhilfe richtet sich an Geschädigte, welche durch das Hochwasser unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie selbst nicht bewältigen können und daher in ihrer Existenz gefährdet sind

-        Zur Beurteilung der Existenzbedrohung ist eine umfangreiche Bewertung der Einkommens- und Vermögenswerte vorzunehmen

-        Zeitlicher Geltungsbereich: Schäden die im Zeitraum vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 entstanden sind

-        Zuständigkeit Kreisverwaltungsbehörden: natürliche Personen, private Haushalte, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Einrichtungen, landwirtschaftliche Unternehmen (inkl. Imkerei, Wanderschäferei, Forstwirtschaft)

-        Zuständigkeit Regierungen: Unternehmen gewerblicher Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe bis 500 Mitarbeiter

-        Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2024




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