Aktuelles aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 15. Januar 2024: Fördermittelkürzungen schränken unsere Dorfentwicklung ein. Aber es geht weiter – nur etwas anders

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

im Herbst 2023 waren wir nach zwei Jahren intensiver Vorarbeit bei unserer Dorfentwicklung dem Ziel ganz nahe. Dann stand im Raum, dass seitens des Bundes die Fördergelder für die „Ländliche Entwicklung“, ohne die wir das Projekt nicht stemmen könnten, aktuell nicht zur Verfügung stehen werden – eine Entscheidung, die viele in Frage stellten: Soll der ländliche Raum nun abgehängt werden? Ludger Klinge, der stellvertretende Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben Krumbach (ALE), gab seinerzeit den Anstoß, mit dem EU-Förderprogramm ELER eine Alternative in Erwägung zu ziehen.

In der Januar-Sitzung stellte Martin Braun vom ALE die Details vor. Die bisherige Richtlinie „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 – 2020 in Bayern“ – so heißt es offiziell, wird derzeit überarbeitet. Das bedeutet: Ab 2024 besteht für Projekte, die sich auf sogenannte kleine Infrastrukturen beziehen, ebenfalls die Möglichkeit einer Förderung. Darunter fallen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, beispielsweise für Straßen und Wege, oder auch für dorfgerechte Freiflächen und Plätze. Solche Vorhaben sind in unserem Prioritätenplan für die Dorfentwicklung genauso aufgeführt und wir wissen, welche wir umsetzen möchten – ein entscheidender Vorteil. Nicht gefördert werden Planungskosten, Hochbaumaßnahmen oder solche, die bereits begonnen wurden. Ein Umbau oder eine Umnutzung der Gemeindehalle oder des ehemaligen Gasthofs Kreuz fällt damit beispielsweise heraus.   

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an dem Programm in Verbindung mit der Umgestaltung unseres Kirchenvorplatzes an der Ostseite sowie der Fläche zwischen der St. Leonhard-Straße und dem Friedhof teilzunehmen. Die Neugestaltung des hinteren Bereichs unserer Gemeindehalle und der dortigen Treppenanlage, sowie die Fläche gegenüber der früheren Raiffeisenbank kamen ebenfalls als Option zur Sprache. Von Maßnahmen am Platz vor der Gemeindehalle zum Schlössle hin wurde uns abgeraten. Wir können die Entwicklung in Bezug auf unsere Gemeindehalle noch nicht absehen, sollte es einen Anbau, also eine Hochbaumaßnahme geben, so wird dies aktuell nicht gefördert. Immerhin beträgt die Förderung für die beschriebenen Maßnahmen bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Nettokosten bei maximal 1,5 Millionen Euro förderfähigen Ausgaben. Mit Erhalt des Förderbescheids müssen die Maßnahmen zudem innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Wir nehmen an einem bayernweiten Auswahlverfahren teil, ein erstes findet im zweiten, spätestens im dritten Quartal 2024 statt. Uns drängt also die Zeit. Es würde wenig Sinn machen abzuwarten, nachdem wir bereits vorgearbeitet haben und sich Ergebnisse zeigen sollen. Eine Dorfentwicklung und damit die Umsetzung von Maßnahmen soll es, da sind wir uns im Gremium einig, geben – zunächst nur etwas anders. Das damalige Förderprogramm könnte irgendwann wieder aufgelegt werden, womit wir mit den anderen Projekten direkt an dieses anknüpfen können.
Ein weiterer Punkt war die Vergabe der Planungsleistungen für rund 26.700 Euro für den dritten Bauabschnitt der Kanalgeneralsanierung – nun im Ortsteil Harthausen. Wir investieren insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro, verteilt auf sechs bis sieben Haushaltsjahre. Das ist ein hoher Betrag, andererseits ein gut angelegtes Geld und Kapital, welches uns für die kommenden Jahrzehnte Sicherheit für eine ordnungsgemäß funktionierende Abwassereinrichtung gibt.
Das Jahr 2024 hat gerade einmal begonnen und es wird viele weitere Aufgaben und zu fällende Entscheidungen mit sich bringen. Ich bin gespannt auf die kommenden Wochen und Monate.

In diesem Sinne und mit den besten Grüßen aus dem Rettenbacher Rathaus,

Ihre
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
der Gemeinde Rettenbach