Richtlinien zur Förderung der Vereine

1. Förderfähige Vereine

Die Gemeinde Rettenbach fördert Vereine mit Sitz in Rettenbach, Remshart und Harthausen, um die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der örtlichen Vereine zu stärken. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Voraussetzung für die Förderung

  • Der Verein muss im Vereinsregister eingetagen sein und seinen Sitz im Gemeindegebiet Rettenbach haben. Gruppen innerhalb der Kirchengemeinde gelten ebenfalls als gemeinnützig.
  • Nichteingetragene Vereine oder Gruppierungen können gefördert werden.
  • Die Zuschussanträge sind schriftlich, mit Begründung, bis spätestens 30. Januar für das laufende Haushaltsjahr einzureichen. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 30. Juli
  • Voraussetzungen für die Gewährung ist eine angemessene Eigenfinanzierung.
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein.
  • Dem Antrag ist beizufügen:
    1. Schilderung des Vorhabens
    2. Benennung der Verantwortlichen bzw. der Vorstandschaft
    3. Kassenbericht für das laufende Jahr
    4. Aktuelle Mitgliederzahl
    5. Kostenplanung/Rechnung

3. Arten der Förderung

  • Für Neuanschaffungen ab 500,00 € soll in der Regel ein Zuschuss von 20 % gewährt werden, der Zuschuss kann aber höchstens 5.000,00 € betragen.
  • Jubiläumsfeierlichkeiten können mit einem Zuschuss bis 500,00 € gefördert werden.
  • Der Zuschuss ist ausschließlich für die beantragte Maßnahme zu verwenden und ist durch Rechnungsnachweis zu belegen. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, der Zuwendungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu verwenden.

4. Rückforderung der Fördermittel

Die gewährten Fördermittel kann die Gemeinde zurückfordern,
1. wenn sie nicht für den beantragten Zweck verwendet werden,
2. wenn kein lückenloser Verwendungsnachweis bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres vorgelegt wurde.

5. Diese Förderrichtlinien treten zum 01.01.2020 in Kraft und sind per Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2019 festgelegt worden.

Rettenbach, den 29.04.2019
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2019