Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
mit dem ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz muss auch die Gemeinde Rettenbach eine Kommunale Wärmeplanung durchführen und bis spätestens 30. Juni 2028 erarbeitet haben. Wie und wo wird kommunale Wärme erzeugt, welche Potenziale sind vorhanden und könnten genutzt werden und wie entwickelt sich der Bedarf in Zukunft? Seitens der Verwaltung wurden dafür Angebote eingeholt. Der Gemeinderat vergab in der Oktobersitzung den Auftrag nun an die LEW Augsburg als wirtschaftlichsten Bieter zum Preis von 19.000 Euro. Die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung ist für jede Kommune eine zu erfüllende Pflicht. Dem steht jedoch eine sehr hohe Förderung gegenüber, die auch die Gemeinde Rettenbach erhält. Die Planungsschritte basieren dabei zunächst auf einer Bestandsanalyse sowie einer lokalen Erneuerbare-Energie-Potenzialanalyse. Daraus werden Zielszenarien und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Wie in jedem Jahr stellte unser Kämmerer Christoph Zeh den Finanzzwischenbericht vor. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung zum 25. September 2025 zeigt im Verwaltungshaushalt eine Unterfinanzierung, der im Vermögenshaushalt wiederum ein Überschuss. Das ist jedoch kein Grund zur Besorgnis, zumal noch Zahlungen ausstehen. In den Ansätzen wird stets von einem sogenannten „worst case“ ausgegangen. Wenn wir mit keinen unerwarteten größeren Vorkommnissen, wie Rohrbrüche oder Ähnliches, konfrontiert werden, dann können wir mit zusätzlichen Einsparungen rechnen.
Für die Kommunalwahl 2026 hat der Gemeinderat Herrn Roman Bihler zum Wahlleiter und Frau Diana Schneider zur stellvertretenden Wahlleiterin berufen. Aufgrund der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben haben wir bei der Berufung wieder auf Bedienstete der Verwaltung zurückgegriffen.
In der St.-Ulrich-Straße in Rettenbach befindet sich im Bereich der ehemaligen Schule noch eine alte Überspannungsleuchte, die nun durch eine Mastleuchte ersetzt wird.
Weiter hat der Gemeinderat eine Vereinsbezuschussung für den Verein für Gartenkultur und Landespflege Rettenbach-Harthausen gemäß unserer Förderrichtlinien in Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise 1.190 Euro bei Vorsteuerabzugsfähigkeit für die Beschaffung eines PKW-Anhängers für Vereinszwecke beschlossen. Der Antrag des Vereins und die Förderung durch die Gemeinde ist dabei sachlich wie auch zeitlich mit einer festgelegten Zweckbindung gekoppelt.
Der Herbst hat uns inzwischen fest im Griff. Aber auch die kommenden Wochen, und das hoffe ich doch, liebe Bürgerinnen und Bürger, können durchaus ihre schönen Seiten haben.
Ich verbleibe in diesem Sinne mit den besten Grüßen aus dem Rettenbacher Rathaus
Ihre
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin der
Gemeinde Rettenbach