Aktuelles aus dem Gemeinderat. Sitzung vom 18. November 2024: Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B, wie es mit dem Hang an der Hauptstraße weitergeht und ein Rückblick auf das Ferienprogramm

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

ab dem 1. Januar 2025 greift die Neuregelung der Grundsteuer. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben. In der Novembersitzung hat der Gemeinderat dazu – wie es in allen anderen Kommunen ebenfalls der Fall ist – die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt. Bereits Anfang Oktober wurde darüber umfassend vorberaten und es wurden verschiedene Varianten in Abwägung der Entwicklung des Messbetrags durchgesprochen. Mehrheitlich hat der Gemeinderat nun beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B von bisher 350 von hundert auf 250 von hundert zu senken, um die mit der Neuregelung verbundenen Auswirkungen auf einem entsprechenden Niveau zu halten. Ein Beibehalten des bisherigen Hebesatzes würde zwar zu höheren Steuereinnahmen der Gemeinde führen, gleichzeitig aber auch eine weit höhere Steuerbelastung für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit sich bringen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer dagegen bleibt mit 350 von hundert unverändert.

Wie geht es mit dem Hang an der Hauptstraße gegenüber dem früheren Gasthof Kreuz weiter? Inzwischen liegen erste Ergebnisse der Baugrunduntersuchung vor. Wenig erfreulich ist, dass sich die Beschaffenheit des Untergrunds nicht so zeigt, wie wir es uns gewünscht hätten. Zudem hat sich der Zustand der Stützmauer weiter verschlechtert, nachdem der Hang mehr oder weniger in Bewegung ist. Christopher Weigelt vom Burgauer Büro Peter Weigelt, Architekten und Ingenieure, stellte die aktuelle Planung inklusive des vorgesehenen Gehwegs, wie es beschlossen wurde, vor. Im weiteren Verlauf der Planungen wird sich zeigen, inwieweit zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind.

Umso erfreulicher dagegen war die Präsentation mit der unsere Gemeinderätin und Jugendbeauftragte Hedwig Feucht in einem Rückblick auf das Ferienprogramm 2024 in unserer Gemeinde einging. Ich darf ihr und ihrem Team mit Bettina Klaußer, Corinna Hörmann und Sandra Kloning ein dickes Lob aussprechen. Das war richtig gute Arbeit, die geleistet wurde, um ein solches Ferienprogramm auf die Beine zu stellen. Das Gleiche gilt für unsere Vereine und alle mitwirkenden Helferinnen und Helfer. Die Kinder hatten einen Riesenspaß, es gab viele neue Ideen und ich bin überzeugt, dass sich unser Ferienprogramm sehen lassen kann, ja, ein echtes Highlight in unserer Gemeinde ist.

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl für den 21. Deutschen Bundestag statt. Ohne die vielen freiwilligen Hände geht das in unserer Gemeinde nicht. Sich als Wahlhelfer bereitzuerklären, bedeutet Verantwortung zu übernehmen und sich für das demokratisch prägende Element der Wahl einzusetzen. Dies muss grundsätzlich auch honoriert werden und wird wie in den Jahren zuvor beibehalten. Die Wahlhelferentschädigung zur Bundestagswahl 2025 beträgt für den Einsatztag sowohl für die Urnenwahl als auch für die Briefwahl 90 Euro.

Wir nähern uns Weihnachten und es sollte eigentlich die ruhige und besinnliche Zeit beginnen. Für viele Menschen ist gerade diese mit Hektik und mit allem Möglichen zum Jahresende hin verbunden. Ich wünsche Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, dennoch einen wunderbaren Advent und dass sie diesen genießen können.

Mit den besten Grüßen aus dem Rathaus

Ihre
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Rettenbach