Aktuelles aus dem Bau- und Umweltausschuss und dem Gemeinderat Sitzung vom 15. September 2025: Bauanträge und Wahlhelferentschädigung für die Kommunalwahl 2026

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am 15. September fand die erste Sitzung des Gemeinderats nach der Sommerpause statt. Vorangegangen war die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, in der es um zwei Bauanträge ging.

Nachdem bei dem ersten Bauantrag – darin ging es um den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus – alle Festsetzungen des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans eingehalten werden, war hierzu kein Beschluss zu fassen und es handelte sich lediglich um eine Bekanntgabe. In einem weiteren Bauantrag ging es um den Ausbau des Dachgeschosses für Appartements mit dem Anbau einer Außentreppe als Zugang für die Obergeschosse in einem Anwesen in der Rettenbacher Hauptstraße sowie um die Erweiterung bestehender WC-Anlagen. Ebenfalls beantragt wurde eine Nutzungsänderung von Räumen im Erdgeschoss für einen Friseursalon sowie für eine CNC-Produktion. Aus Sicht des Gremiums darf es für die umliegende Wohnbebauung keine Beeinträchtigungen durch Emissionen in Bezug auf Lärm geben. Genauso muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen zwölf in der Planzeichnung dargestellten Stellplätze tatsächlich angefahren und genutzt werden können. Beides muss von der Genehmigungsbehörde geprüft werden.

In der anschließenden Sitzung des Gemeinderats ging es erneut um die sogenannte Neufassung der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Kurz gesagt: die Stellplatzsatzung unserer Gemeinde. Aufgrund eines Formfehlers beziehungsweise eines Versäumnisses seitens des Freistaats Bayern musste die Neufassung der Satzung nach dem bereits im Juli erfolgten Beschlusses nun ein weiteres Mal beschlossen werden.
Im kommenden Jahr sind Kommunalwahlen. Auch wir in der Gemeinde Rettenbach werden dazu wieder freiwillige Helferinnen und Helfer benötigen. Sich bereitzuerklären, einen ganzen Sonntag für dieses Amt zur Verfügung zu stehen, ist nicht selbstverständlich. Aus diesem Grund muss dies in Form einer angemessenen Wahlhelferentschädigung unbedingt gewürdigt werden. Sowohl für die Urnenwahl als auch für die Briefwahl am Wahlsonntag wurde ein Betrag in Höhe von 100 Euro für den Wahltag sowie eventuell erforderlich für einen weiteren Tag zur Ermittlung des Wahlergebnisses festgelegt. Was die Briefwahl betrifft: Auf den Hinweis hin, dass die Zahl der Briefwähler in der Vergangenheit stetig zugenommen hat, werden wir uns Gedanken machen, ob bei der Briefwahl ein zusätzliches Auszählteam zum Einsatz kommen sollte.

Die Ferien sind vorüber, der Sommer hat sich dem Ende zu geneigt und wir gehen in den Herbst. Ich hoffe auf einige schöne Herbsttage und wünsche Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger eine gute Zeit.

Mit den besten Grüßen aus dem Rettenbacher Rathaus

Ihre
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Rettenbach