Für das Räumen und Streuen der Gehwege sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Die Gehwege sind bei Schnee sowie Schnee- und Eisglätte begehbar zu halten. Diese Sicherungspflicht besteht werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 08:00 bis 20:00 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte. Bei Dauerschneefall muss in angemessenen Zeitabständen geräumt und gestreut werden.
Denken Sie bitte auch daran, bei einsetzendem Tauwetter den Schnee und das Eis aus den Fahrbahnbegrenzungen/Hochbordsteinen zu beseitigen, damit das Tauwasser ungehindert abfließen kann. So wird vermieden, dass bei erneutem Frost Wasser zu gefährlichen Eisflächen gefriert.
Die Fahrzeughalter werden gebeten, ihre Autos im Bereich der eigenen Grundstücke abzustellen bzw. so zu parken, dass die Räum- und Streufahrzeuge nicht behindert werden. Parkende Fahrzeuge erschweren die ohnehin nicht leichte Arbeit des Winterdienstes erheblich. Bedenken Sie bitte, dass die geparkten Fahrzeuge umfahren werden müssen und somit zwangsweise die Straßen und Wege nicht vollständig von Schnee und Eis befreit werden können.
Ich bitte deshalb dringend, vor allem in den Wintermonaten, die Fahrzeuge auf privaten Flächen zu parken, um ein sicheres Durchkommen des Winterdienstes zu ermöglichen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mit den besten Grüßen aus dem Rettenbacher Rathaus
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin