Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen – Rettenbach
9. Dezember 2025
für die Wahl des Gemeinderats und ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Rettenbach, Landkreis Günzburg, am 08. März 2026
1. Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 08. März 2026, findet die Wahl
von 12 Gemeinderatsmitgliedern
des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters statt.
statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. …

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